134 Jahre Haft für 24 sizilianische Mafiosi wegen illegalen Glückspiels und Geldwäsche
Am Montag mussten sich 24 Mitglieder der mafiösen Vereinigung Cosa Nostra in Palermo vor Gericht verantworten. Zu den Anklagepunkten zählen illegale Sportwetten, Infiltrierung und Erpressung konzessionierter Wettbüros, Geldwäsche und Drogenhandel. Laut den Berichten der sizilianischen Medien [Seite auf Italienisch] fordere die Staatsanwaltschaft zusammengerechnet 134 Jahre und sieben Monate Haft.
Illegales Netzwerk mit 700 Wettbüros
Die Angeklagten hätten ein großangelegtes Netzwerk aus illegalem Glücksspiel und Sportwetten betrieben. Knapp 700 Wettbüros, darunter auch konzessionierte Spielstätten, hätten unter ihrer Kontrolle gestanden.
Mit den illegalen Glücksspiel-Einnahmen soll Geldwäsche in großem Stil betrieben worden sein (Bild: Flickr/Marco Verch/CC BY 2.0)
Ein Großteil der Einnahmen sei über nicht zugelassene Wett-Terminals mit Verbindung zu Servern im Ausland generiert worden. Spieler hätten darüber auf in Italien nicht lizenzierte Online-Glücksspiele zugreifen können. Da die Spielstätten nicht unbedingt als illegal zu erkennen gewesen seien, hätten Spieler auch nicht zwingend um die Illegalität der Glücksspiele gewusst.
Mit den Millioneneinnahmen hätten die Kriminellen über Jahre Geldwäsche in großem Stil betrieben. Auch habe die Cosa Nostra mit den Geldern weitere illegale Unternehmungen finanziert.
Hat der mutmaßliche Kopf des Netzwerkes aus Angst geschwiegen?
Die sizilianische Finanzpolizei sei dem Netzwerk bereits vor Jahren auf die Spur gekommen. Zu ersten Verhaftungen im Rahmen der sogenannten „Operation Game Over“ sei es bereits 2018 gekommen. Damals sei auch der mutmaßliche Kopf des Glücksspiel-Rings, unter dem Spitznamen „Ninni“ bekannt, verhaftet worden.
Seit einigen Monaten stehe dieser nun unter Hausarrest. Bei der gestrigen Verhandlung habe er jedwede Schuld von sich gewiesen. Er selbst sei Opfer der Cosa Nostra, habe er gegenüber der Staatsanwaltschaft betont. Aus Angst vor der Vereinigung habe er es nicht gewagt, Anzeige zu erstatten. Auch im Gefängnis habe er weiterhin um sein Leben gefürchtet.
Erst heute habe ich den Mut zu reden, denn ich fühle mich etwas sicherer, jetzt wo ich drei Jahre nach meiner Verhaftung unter Hausarrest stehe. […] Lassen Sie Gerechtigkeit walten, denn bislang hat es keine Gerechtigkeit gegeben.
Für unschuldig scheint die Staatsanwaltschaft den 49-Jährigen jedoch nicht zu halten. So habe sie für ihn insgesamt 20 Jahre Haft gefordert. Dies sei deutlich mehr als für jeden anderen der Angeklagten.
Für zwei weitere mutmaßliche Haupttäter seien jeweils 13 Jahre Haft gefordert worden, für die restlichen Angeklagten variiere die geforderte Haftstrafe zwischen drei Monaten und sechs Jahren. Keiner von ihnen solle eine Bewährungsstrafe erhalten.
Ob es weiterer Verhandlungen bedarf, scheint noch ungewiss. Bis zur endgültigen Urteilsverkündung sollen die Angeklagten weiterhin in Überbrückungshaft bleiben.